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Änderungen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung: neue Kündigungsregeln

Das Gesetz ändert die Regeln für die Kfz- und Landwirtschafts-Haftpflichtversicherung. Die wichtigste Änderung ist, dass ein neuer Eigentümer oder Besitzer eines Fahrzeugs oder landwirtschaftlichen Betriebs die Versicherung des Vorbesitzers jetzt kündigen kann, und die Versicherung endet am im Kündigungsschreiben genannten Tag, nicht erst am Ende der Versicherungsperiode.
Wichtige Punkte
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens können Sie die Haftpflichtversicherung des Vorbesitzers kündigen; die Versicherung endet am im Kündigungsschreiben genannten Tag.
Ein neuer Besitzer eines landwirtschaftlichen Betriebs kann die Haftpflichtversicherung des Vorbesitzers kündigen; die Versicherung endet am im Kündigungsschreiben genannten Tag.
Die gleichen Regeln gelten für die Versicherung landwirtschaftlicher Gebäude – der neue Besitzer kann die Police kündigen; die Versicherung endet am im Kündigungsschreiben genannten Tag.
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59%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-08-05
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Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o ubezpieczeniach obowiązkowych, Ubezpieczeniowym Funduszu Gwarancyjnym i Polskim Biurze Ubezpieczycieli Komunikacyjnych.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1436
Startdatum: 2025-07-08
Abstimmungsdatum: 2025-08-05
Abstimmung Nr.: 145