Keine Zinsen bei überlangen Steuerprüfungen: Entlastung für Bürger
Dieses Gesetz führt eine wichtige Änderung für Steuerpflichtige ein, die Steuer- oder Zollkontrollen unterliegen. Dauert eine solche Kontrolle länger als sechs Monate, müssen Sie für den Zeitraum, der diese sechs Monate überschreitet, keine Zinsen auf mögliche Steuerrückstände zahlen. Dies soll Bürger vor zusätzlichen Kosten durch übermäßig lange Verwaltungsverfahren schützen, wobei bestimmte Verzögerungen, die vom Steuerpflichtigen verursacht wurden, oder spezifische gesetzliche Fristen nicht in diese Sechsmonatsfrist einbezogen werden.
Wichtige Punkte
Sie zahlen keine Zinsen auf Steuerrückstände, wenn eine Steuerprüfung länger als 6 Monate dauert.
Diese Regel gilt für den Zeitraum nach Ablauf der ersten 6 Monate der Prüfung bis zu deren Abschluss.
Ausnahmen: Verzögerungen, die vom Steuerpflichtigen verursacht wurden, oder amtliche Fristen werden nicht in die 6-Monats-Frist eingerechnet.
Die neuen Vorschriften gelten auch für laufende Prüfungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes.
2025-09-12
Dafür
423
Dagegen
1
Enthaltung
4
gavel
Status:
In Kraft getreten
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(hier erklärt).
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1439
Startdatum: 2025-07-08
Abstimmungsdatum: 2025-09-12
Sitzung Nr.: 40
Abstimmung Nr.: 90