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Änderungen der Körperschaftsteuer für Holdinggesellschaften

Das neue Gesetz führt eine Einkommensteuerbefreiung für Holdinggesellschaften ein, die Anteile an ihren Tochtergesellschaften verkaufen. Dies bedeutet, dass Gewinne aus solchen Transaktionen nicht besteuert werden, was Investitions- und Umstrukturierungsentscheidungen großer Unternehmen beeinflussen kann. Für Bürger können diese Änderungen indirekt den Arbeitsmarkt und die allgemeine Wirtschaftslage beeinflussen, obwohl es keine direkten Auswirkungen auf die persönlichen Finanzen gibt.
Wichtige Punkte
Holdinggesellschaften zahlen keine Steuern auf Einkünfte aus dem Verkauf von Anteilen an Tochtergesellschaften.
Die Befreiung gilt für den Verkauf von Anteilen an in- und ausländischen Unternehmen, sofern der Käufer ein nicht verbundenes Unternehmen ist.
Die neuen Regeln treten am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft und gelten für Transaktionen, die ab diesem Datum getätigt werden.
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100%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-09-12
Dafür 429
Dagegen 1
Enthaltung 0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1441
Startdatum: 2025-07-08
Abstimmungsdatum: 2025-09-12
Sitzung Nr.: 40
Abstimmung Nr.: 85