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Mehr elektronische Versteigerungen von Immobilien in Zwangsvollstreckungsverfahren

Neue Vorschriften führen elektronische Versteigerungen als Standardmethode für den Verkauf von beschlagnahmten Immobilien durch Gerichtsvollzieher ein. Gläubiger können weiterhin eine öffentliche Versteigerung beantragen, jedoch nur innerhalb einer bestimmten Frist. Diese Änderungen sollen den Immobilienvollstreckungsprozess rationalisieren und modernisieren.
Wichtige Punkte
Elektronische Versteigerungen werden zur Standardmethode für den Verkauf beschlagnahmter Immobilien, was den Prozess beschleunigen kann.
Gläubiger können eine öffentliche Versteigerung beantragen, müssen dies jedoch vor der Rechtskraft der Beschreibung und Bewertung der Immobilie tun.
Neue Regeln gelten für Vollstreckungsverfahren, die nach Inkrafttreten des Gesetzes eingeleitet wurden; ältere Fälle folgen den bisherigen Vorschriften.
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59%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-09-12
Dafür 252
Dagegen 175
Enthaltung 0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1442
Startdatum: 2025-07-07
Abstimmungsdatum: 2025-09-12
Sitzung Nr.: 40
Abstimmung Nr.: 80