Einfachere Grundbucheinträge nach Erbschaft durch Notare
Neue Vorschriften erleichtern Bürgern die Eintragung ererbter Immobilienrechte. Notare können Anträge auf Grundbucheintragung im Namen der Erben stellen, was den gesamten Prozess beschleunigt und vereinfacht und die Notwendigkeit beseitigt, Gerichtsangelegenheiten selbst zu erledigen.
Wichtige Punkte
Ein Notar kann einen Antrag auf Grundbucheintragung im Namen eines Erben oder Vermächtnisnehmers stellen, der Genossenschaftswohnrechte, Eigentum oder Erbbaurechte an Immobilien umfasst.
Der Antrag auf Grundbucheintragung wird vom Notar über ein IT-System eingereicht, was den Prozess beschleunigen und die Gerichte entlasten soll.
Der Notar zieht die Gerichtsgebühr für den Antrag ein und leitet sie an das Gericht weiter, und prüft auch vorab die Dokumente, was für die Bürger bequem ist.
Die Pflicht des Notars, das Gericht über einen Eigentümerwechsel zu informieren, entfällt, wenn der Notar auf Antrag des Erben einen Antrag auf Grundbucheintragung stellt.
2025-10-17
Dafür
260
Dagegen
0
Enthaltung
180
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1444
Startdatum: 2025-07-08
Abstimmungsdatum: 2025-10-17
Sitzung Nr.: 43
Abstimmung Nr.: 68