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Schnellere und einfachere Bestattungsbeihilfe: Neue Auszahlungs- und Antragsregeln.

Der Gesetzentwurf führt Änderungen ein, um den Erhalt der Bestattungsbeihilfe zu vereinfachen und zu beschleunigen. In vielen Fällen erfordert die Feststellung des Anspruchs keinen Verwaltungsbescheid, und die Auszahlungsfrist wird auf 14 Tage verkürzt. Anträge können direkt oder über ein Bestattungsunternehmen eingereicht werden.
Wichtige Punkte
Die Feststellung des Anspruchs auf Bestattungsbeihilfe erfordert grundsätzlich keinen Verwaltungsbescheid (mit bestimmten Ausnahmen).
Die Frist für die Auszahlung der Bestattungsbeihilfe (oder die Erteilung eines Bescheids, falls erforderlich) beträgt 14 Tage nach Klärung des letzten Umstands.
Anträge auf die Beihilfe können direkt bei der Rentenbehörde oder über ein Bestattungsunternehmen eingereicht werden.
Eine Bestattungsbeihilfe, die aus Gründen, die nicht von der Rentenbehörde zu vertreten sind, an eine unberechtigte Person ausgezahlt wurde, gilt als zu Unrecht erhobene Leistung.
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100%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-08-05
Dafür 436
Dagegen 0
Enthaltung 0
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Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1446
Startdatum: 2025-07-08
Abstimmungsdatum: 2025-08-05
Sitzung Nr.: 39
Abstimmung Nr.: 146