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Änderungen im Postrecht: Verkürzte Lagerung von Sendungen und Deregulierung der Berichterstattung

Der Gesetzentwurf sieht eine Verkürzung der Lagerfrist für unzustellbare Sendungen (mit anderem Inhalt als Korrespondenz) von 12 auf 6 Monate vor deren Vernichtung vor. Er führt auch Erleichterungen bei der Berichterstattung an den Präsidenten der UKE ein, einschließlich der elektronischen Form und der Befreiung von der vollen Berichtspflicht für Betreiber mit Einnahmen unter 400.000 PLN.
Wichtige Punkte
Der Postbetreiber darf den Inhalt einer unzustellbaren Sendung (außer Korrespondenz) nach Ablauf von 6 Monaten nach deren Öffnung vernichten.
Betreiber mit Jahreseinnahmen aus Posttätigkeiten von mindestens 400.000 PLN müssen Berichte vorlegen, die übrigen nur Erklärungen.
Die Nichterfüllung der Informationspflicht durch den Betreiber über zwei aufeinanderfolgende Jahre führt zu Sanktionen (Löschung aus dem Register).
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55%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-09-12
Dafür 239
Dagegen 186
Enthaltung 10
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1448
Startdatum: 2025-07-08
Abstimmungsdatum: 2025-09-12
Sitzung Nr.: 40
Abstimmung Nr.: 25