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Einfacherer Zugang zu Unternehmensinformationen und Umsatzsteuerstatus

Neue Vorschriften erleichtern Bürgern und Unternehmen die Überprüfung wichtiger Unternehmensinformationen, einschließlich ihres Umsatzsteuerstatus. Dies ermöglicht eine schnelle Überprüfung der Glaubwürdigkeit eines Vertragspartners vor einer Zusammenarbeit und erhöht die Transaktionssicherheit. Die Änderungen treten am 1. Oktober 2025 in Kraft.
Wichtige Punkte
Das Zentrale Register und Informationen über Wirtschaftstätigkeit (CEIDG) und der Informationspunkt für Unternehmer (PIP) werden Unternehmensdaten aus der Liste der Umsatzsteuerzahler bereitstellen.
Der Zugang zur Liste der Umsatzsteuerzahler wird direkt über die CEIDG- und PIP-Systeme möglich sein, was den Überprüfungsprozess vereinfacht.
Der Leiter der Nationalen Finanzverwaltung wird die erforderlichen Daten an den Wirtschaftsminister übermitteln, damit diese im PIP-System angezeigt werden können.
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100%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-09-12
Dafür 435
Dagegen 0
Enthaltung 0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Sie schafft einen rohen, unwiderlegbaren Beweis. Der Bürgerwille liefert permanente Daten, um die Loyalität der Regierung gegenüber ihren Bürgern zu überprüfen (hier erklärt). Beginnen Sie jetzt mit der Aufzeichnung.
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1449
Startdatum: 2025-07-08
Abstimmungsdatum: 2025-09-12
Sitzung Nr.: 40
Abstimmung Nr.: 23