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Strengere Strafen für gefährliches Fahren, illegale Rennen und Trunkenheit am Steuer

Neue Vorschriften führen deutlich strengere Strafen für Fahrer ein, die Verkehrsregeln verletzen, insbesondere für illegale Rennen, rücksichtsloses Fahren, Fahren unter Alkoholeinfluss und Missachtung von Fahrverboten. Die Änderungen zielen darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das Leben und die Gesundheit der Bürger zu schützen, indem unter anderem lebenslange Fahrverbote für Wiederholungstäter und die obligatorische Einziehung von Fahrzeugen in bestimmten Situationen eingeführt werden.
Wichtige Punkte
Lebenslanges Fahrverbot: Fahrer, die ein gerichtlich angeordnetes Fahrverbot wiederholt missachten, können ein lebenslanges Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge erhalten.
Obligatorische Fahrzeugeinziehung: Bei Fahren mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 1,5 Promille muss das Gericht die Einziehung des Fahrzeugs anordnen, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor. Eine Fahrzeugeinziehung kann auch bei geringeren Alkoholkonzentrationen (0,5-1,5 Promille) oder bei Missachtung eines Fahrverbots möglich sein.
Kriminalisierung illegaler Rennen: Die Organisation oder Teilnahme an illegalen Kraftfahrzeugrennen wird mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren geahndet.
Strengere Strafen für rücksichtsloses Fahren: Das Führen eines Fahrzeugs in einer Weise, die die Sicherheitsregeln grob verletzt, andere Personen gefährdet und eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung beinhaltet, wird mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft.
Höhere Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten: Die Mindest- und Höchstbußgelder für bestimmte Verkehrsverstöße werden erhöht, z.B. für absichtliches Schleudern (Drift) – mindestens 1500 PLN, und bei Gefährdung der Sicherheit – mindestens 2500 PLN.
Führerscheinentzug bei Drifting: Absichtliches Schleudern oder der Verlust des Radkontakts mit der Fahrbahn (Drift) führt zu einem 3-monatigen Führerscheinentzug.
Meldepflicht für Fahrzeugtreffen: Treffen von mehr als 10 Fahrzeugen zu Präsentationszwecken müssen der Gemeindeverwaltung vorab gemeldet werden. Die Nichtmeldung oder Teilnahme an einem nicht gemeldeten Treffen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Erleichterter Datenzugang für Geschädigte: Geschädigte von Verkehrsverstößen können auf Antrag die Daten des mit einem Bußgeld belegten Verursachers erhalten, was die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erleichtert.
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56%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-11-07
Dafür 247
Dagegen 174
Enthaltung 23
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1451
Startdatum: 2025-07-08
Abstimmungsdatum: 2025-11-07
Sitzung Nr.: 44
Abstimmung Nr.: 84