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Neue Regeln für Pflegefamilien: Vorrang für Verwandte

Der Gesetzentwurf ändert die Regeln für die Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien und priorisiert Verwandte. Das Gericht muss schnell die Betreuungsfähigkeiten von Verwandten beurteilen und ihnen vorübergehende Betreuung ermöglichen, wobei finanzielle und psychologische Unterstützung gewährt wird.
Wichtige Punkte
Kinder, die Pflege benötigen, werden in erster Linie bei Großeltern, volljährigen Geschwistern oder anderen Verwandten untergebracht.
Das Gericht muss schnell beurteilen, ob Verwandte das Kind betreuen können.
Verwandte, die vorübergehend ein Kind betreuen, erhalten die gleiche finanzielle und psychologische Unterstützung wie Pflegefamilien.
Eine Abweichung von der Unterbringung eines Kindes bei einem Verwandten ist nur mit schriftlicher Begründung und Nachweis einer Gefahr für das Kind oder mangelnder Erziehungsfähigkeit des Verwandten möglich.
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Status:
In Bearbeitung
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1456
Startdatum: 2025-07-08