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Gesetz über eingetragene Partnerschaften: Neue Rechte für gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare.

Das neue Gesetz führt eingetragene Partnerschaften für zwei erwachsene Personen, unabhängig vom Geschlecht, ein und ermöglicht ihnen die Formalisierung ihrer Beziehung. Das Gesetz regelt unter anderem gemeinsame Nachnamen, Vermögensfragen, das Recht zur Betreuung des Kindes eines Partners in alltäglichen Angelegenheiten und die Regeln zur Auflösung der Partnerschaft.
Wichtige Punkte
Zwei volljährige Personen können unabhängig vom Geschlecht eine eingetragene Partnerschaft beim Standesamt schließen.
Partner können einen gemeinsamen Nachnamen annehmen, ihre eigenen behalten oder einen Doppelnamen bilden.
Die gesetzliche Güterstandsregelung ist die Gütertrennung, aber die Partner können durch einen notariellen Vertrag eine Gütergemeinschaft vereinbaren.
Ein Partner kann an der täglichen Betreuung des Kindes des anderen Partners teilnehmen und Entscheidungen in alltäglichen Angelegenheiten treffen.
Die Partnerschaft kann durch eine gemeinsame Erklärung beim Standesamt (ohne minderjährige Kinder) oder gerichtlich aufgelöst werden.
Nach der Auflösung kann ein bedürftiger Partner für bis zu ein Jahr Unterhalt beantragen.
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Drucknummer: 10_1457
Startdatum: 2025-07-08