Einführungsgesetz zum Gesetz über eingetragene Partnerschaften
Der Gesetzentwurf führt eingetragene Partnerschaften in das polnische Rechtssystem ein und ändert über 240 bestehende Gesetze. Die Änderungen betreffen u.a. Erbrecht, Steuern, Sozialleistungen, Gesundheitswesen und Bestattungsrecht, wodurch Personen in eingetragenen Partnerschaften ähnliche Rechte und Pflichten wie Ehepaare erhalten.
Wichtige Punkte
Ermöglichung des gesetzlichen Erbrechts und der Befreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Personen in eingetragenen Partnerschaften.
Gewährung des Anspruchs auf Hinterbliebenenrente und Pflegegeld für Personen in eingetragenen Partnerschaften.
Möglichkeit der gemeinsamen Einkommensbesteuerung für Personen in eingetragenen Partnerschaften.
Anerkennung des Bestattungsrechts für Personen in eingetragenen Partnerschaften.
Anpassung der Vorschriften zur Vermeidung von Interessenkonflikten in verschiedenen öffentlichen Institutionen.
Regelung der Verfahren zur Begründung, Auflösung und Beendigung einer eingetragenen Partnerschaft vor dem Standesamt oder Gericht.
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(hier erklärt).
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1458
Startdatum: 2025-07-08