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Änderungen beim "Aktiver Elternteil"-Zuschuss: Unterstützung für Unternehmer mit bevorzugten ZUS-Beiträgen.

Der Gesetzentwurf ändert die Regeln für die Leistung "Aktive Eltern bei der Arbeit", um Unternehmern, die bevorzugte Sozialversicherungsbeitragsregeln nutzen, den Bezug zu ermöglichen. Die Änderung sieht vor, dass die Versicherung zu Vorzugsbedingungen gleichgestellt wird mit der Zahlung von Beiträgen auf der Basis von 100 % des Mindestlohns.
Wichtige Punkte
Unternehmer, die bevorzugte Beitragssysteme nutzen (z. B. Art. 18a und 18c des Sozialversicherungssystemgesetzes), werden so behandelt, als hätten sie Beiträge auf der Basis von 100 % des Mindestlohns gezahlt.
Die Änderung betrifft sowohl Paare, die gemeinsam ein Kind erziehen, als auch Alleinerziehende, die zuvor das Kriterium der Mindestbeitragsgrundlage nicht erfüllten.
Das Gesetz soll am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten, um eine sofortige Antragstellung zu ermöglichen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1459
Startdatum: 2025-07-08