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Neues Tiergesundheitsgesetz: Pflichten für Halter und Züchter

Der Gesetzentwurf führt neue Regeln zum Schutz der Tier- und Menschengesundheit vor Krankheiten ein, um das Recht der Europäischen Union umzusetzen. Er verpflichtet Hundebesitzer zur Tollwutimpfung und legt Betreibern von Betrieben neue Registrierungs- und Meldepflichten für Krankheiten auf. Zudem regelt er die Entschädigung für Tiere, die im Rahmen der Seuchenbekämpfung getötet werden.
Wichtige Punkte
Jeder Hund über 3 Monate muss gegen Tollwut geimpft werden, und die Impfung muss mindestens alle 12 Monate wiederholt werden.
Für Tiere (z. B. Rinder, Schweine, Geflügel), die auf Anordnung der Veterinärinspektion zur Bekämpfung von Krankheiten getötet werden, steht eine Entschädigung aus dem Staatshaushalt zu.
Die Entschädigung kann gekürzt oder verweigert werden, wenn der Halter die Vorschriften zur Identifizierung und Registrierung nicht eingehalten, einen Krankheitsverdacht nicht gemeldet oder Anordnungen nicht befolgt hat.
Die Pflicht zur Meldung eines Krankheitsverdachts wurde nicht nur für Tierhalter, sondern auch für Tierärzte und andere Personen, die mit Tieren in Kontakt kommen, eingeführt.
Jäger, die eine sanitäre Tötung von Wildtieren durchführen, haben Anspruch auf eine pauschale Kostenerstattung und Freistellung von der Arbeit oder dem Dienst (maximal 6 Tage pro Jahr).
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften, wie z. B. fehlender Hundeimpfung oder Nichtmeldung einer Krankheit, drohen Geldstrafen oder Bußgelder.
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55%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-10-17
Dafür 242
Dagegen 198
Enthaltung 2
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1479
Startdatum: 2025-07-10
Abstimmungsdatum: 2025-10-17
Sitzung Nr.: 43
Abstimmung Nr.: 27