Änderungen bei der Lehreranstellung in nicht-öffentlichen Schulen und Kindergärten bis 2027
Neue Vorschriften erlauben nicht-öffentlichen Kindergärten und Schulen, Lehrer bis zum 31. August 2027 auf anderer Basis als einem Arbeitsvertrag einzustellen. Diese Lehrer dürfen bis zu 9 Stunden Unterricht pro Woche geben, und ihre Stunden werden in die Gesamtzahl der Stellen der Einrichtung eingerechnet. Dies soll die flexible Personalbesetzung in diesen Einrichtungen erleichtern.
Wichtige Punkte
Lehrer in nicht-öffentlichen Einrichtungen können bis zum 31. August 2027 auf einer anderen Basis als einem Arbeitsvertrag angestellt werden.
Sie dürfen bis zu 9 Stunden Unterricht pro Woche geben, und ihre Stunden werden in die Gesamtzahl der Stellen der Schule eingerechnet.
Diese Lehrer müssen bestimmte Qualifikationsanforderungen erfüllen, ähnlich denen für Lehrer mit Arbeitsvertrag.
2025-07-25
Dafür
235
Dagegen
193
Enthaltung
0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1481
Startdatum: 2025-07-10
Abstimmungsdatum: 2025-07-25
Sitzung Nr.: 39
Abstimmung Nr.: 47