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Sport auf öffentlichen Anlagen als allgemeine Nutzung der Umwelt

Das neue Gesetz stellt klar, dass Sport auf öffentlich zugänglichen Anlagen, wie Sportplätzen oder Outdoor-Fitnessstudios, als allgemeine Nutzung der Umwelt gilt. Dies bedeutet, dass sportliche Aktivitäten, sowohl Training als auch Freizeitaktivitäten, als natürlicher Bestandteil der Nutzung der Umgebung anerkannt werden. Diese Änderung könnte den Zugang zu Outdoor-Sport und -Erholung ohne zusätzliche Formalitäten erleichtern.
Wichtige Punkte
Sport auf Sportplätzen, Tennisplätzen, Laufbahnen, Eisbahnen, Outdoor-Fitnessstudios, Skateparks, Rollschuhbahnen und Pumptracks wird nun offiziell als allgemeine Nutzung der Umwelt anerkannt.
Dies gilt sowohl für organisiertes Sporttraining als auch für schulische oder Freizeitsportaktivitäten.
Das Gesetz tritt 14 Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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100%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-09-12
Dafür 435
Dagegen 0
Enthaltung 0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1482
Startdatum: 2025-07-10
Abstimmungsdatum: 2025-09-12
Sitzung Nr.: 40
Abstimmung Nr.: 24