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Novellierung der Gesundheitsgesetze: Sanierungspläne und Zugang zu Fachärzten

Der Gesetzentwurf führt die Pflicht zur Erstellung von Sanierungsplänen für medizinische Einrichtungen mit Nettoverlust ein und ermöglicht Verbänden von kommunalen Gebietskörperschaften die Gründung selbständiger öffentlicher Gesundheitseinrichtungen. Die Überweisungspflicht für Psychologen, Optometristen und Sportmediziner entfällt. Pädiatrische Krankenhäuser können die Nacht- und Feiertagsversorgung auf Patienten unter 18 Jahren beschränken.
Wichtige Punkte
Medizinische Einrichtungen, die einen Nettoverlust ausweisen, sind verpflichtet, Sanierungspläne zu erstellen, denen Effizienzanalysen vorausgehen.
Abschaffung der Überweisungspflicht zu Psychologen, Sportmedizinern und Optometristen.
Optometristen erhalten die Befugnis, Überweisungen an einen Augenarzt auszustellen.
Krankenhäuser mit pädiatrischem Profil können die Nacht- und Feiertagsversorgung ausschließlich auf Kinder beschränken.
Verbände von kommunalen Gebietskörperschaften erhalten die Möglichkeit, selbständige öffentliche Gesundheitseinrichtungen zu gründen und zu betreiben.
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53%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-08-05
Dafür 231
Dagegen 203
Enthaltung 2
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1483
Startdatum: 2025-07-10
Abstimmungsdatum: 2025-08-05
Sitzung Nr.: 39
Abstimmung Nr.: 131