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Neue Regeln für Hilfe für ukrainische Bürger – Verlängerung und Änderungen ab 2025

Das Gesetz verlängert den legalen Aufenthalt und den Zugang zu Leistungen für ukrainische Bürger bis zum 4. März 2026. Ab November 2025 wird die Hilfe bei der Unterbringung in Sammelunterkünften auf die Bedürftigsten (z. B. Senioren, Behinderte, Schwangere) beschränkt. Es führt auch neue Meldepflichten ein und verschärft die Regeln für vorübergehende Aufenthaltstitel.
Wichtige Punkte
Legalaufenthalt ukrainischer Bürger in Polen bis zum 4. März 2026 verlängert.
Ab 1. November 2025 Sammelunterkunft nur für Personen, die bestimmte Bedingungen erfüllen (z. B. Senioren, Behinderte, Schwangere).
Sofortige Räumung bei Verstoß gegen die Hausordnung, Alkoholkonsum oder Gewalt möglich.
Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis (nach Art. 42a) kann nur einmal erteilt werden.
Neue Vorschriften zur Aufsicht über vorläufige Vormünder ukrainischer Kinder.
Steuerbefreiungen für natürliche und juristische Personen, die Hilfe leisten, bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
Vorschriften über Kindertagesstätten und Kinderclubs für ukrainische Kinder aufgehoben – ab 1. September 2025 müssen sie Standardanforderungen erfüllen.
Ministerrat muss alle 12 Monate Bericht erstatten.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
56%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-08-05
Dafür 239
Dagegen 125
Enthaltung 64
Vollständige Ergebnisse open_in_new
gavel
Status:
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o pomocy obywatelom Ukrainy w związku z konfliktem zbrojnym na terytorium tego państwa oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1492
Startdatum: 2025-07-17
Abstimmungsdatum: 2025-08-05
Abstimmung Nr.: 156