Höhere Juni-Renten 2009-2019 und Hinterbliebenenrenten: Automatische Neuberechnung
Der Gesetzentwurf führt Regeln für die Neuberechnung von Renten und Hinterbliebenenrenten für Personen ein, deren Leistungen im Juni zwischen 2009 und 2019 festgesetzt wurden. Die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) wird diese Leistungen von Amts wegen innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes neu berechnen. Die neuen, höheren Leistungen stehen ab dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes zu, d. h. ab dem 1. Januar 2026.
Wichtige Punkte
Personen, deren Rente im Juni zwischen 2009 und 2019 festgesetzt wurde, sowie Anspruchsberechtigte auf Hinterbliebenenrenten nach solchen Personen, können höhere Leistungen erhalten.
Die ZUS wird die neue Höhe der Leistungen von Amts wegen innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes festlegen.
Die Rente oder Hinterbliebenenrente in neuer Höhe steht ab dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes zu, d. h. ab dem 1. Januar 2026.
Der neu berechnete Leistungsbetrag darf nicht niedriger sein als der zuvor ausgezahlte Betrag.
Das Gesetz sieht keine Nachzahlungen für Zeiträume vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vor.
2025-08-05
Dafür
437
Dagegen
0
Enthaltung
0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1523
Startdatum: 2025-07-22
Abstimmungsdatum: 2025-08-05
Sitzung Nr.: 39
Abstimmung Nr.: 159