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Änderungen im Vermessungsrecht: Neues Immobilienpreisregister und Gebührenanpassungen

Das Gesetz ändert die Vorschriften für den Zugang zu geodätischen Daten. Es führt ein neues Immobilienpreisregister ein. Es ändert den Gebührenkoeffizienten auf 1,0, wenn Materialien des Bestands einem Unternehmen für dessen eigenen, nicht mit einer Geschäftstätigkeit verbundenen Bedarf ohne das Recht zur Veröffentlichung im Internet bereitgestellt werden. Es hebt Tabelle Nr. 12 auf und aktualisiert Verweise in anderen Vorschriften.
Wichtige Punkte
Aufnahme eines Immobilienpreisregisters in den Datenkatalog.
Änderung des Gebührenkoeffizienten auf 1,0 für den eigenen, nicht geschäftlichen Bedarf ohne Recht zur Veröffentlichung im Internet.
Aufhebung der Tabelle Nr. 12 und Aktualisierung der Tabellenverweise.
Das Gesetz tritt 3 Monate nach Verkündung in Kraft.
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2025-09-26
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Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy - Prawo geodezyjne i kartograficzne.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1525
Startdatum: 2025-07-22
Abstimmungsdatum: 2025-09-26
Abstimmung Nr.: 40