Verbot der Handynutzung in Grundschulen und Prävention digitaler Süchte
Neue Vorschriften führen ein obligatorisches Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen und anderen Kommunikationsgeräten durch Grundschüler auf dem Schulgelände ein. Weiterführende Schulen können ein ähnliches Verbot einführen. Ziel ist es, die psychische und physische Gesundheit der Kinder sowie ihre sozialen Fähigkeiten zu verbessern und die Prävention von Internetsucht in den Lehrplänen zu stärken.
Wichtige Punkte
Grundschüler dürfen Mobiltelefone und andere Fernkommunikationsgeräte auf dem Schulgelände nicht benutzen, es sei denn, die Schulordnung sieht Ausnahmen vor (z.B. für Unterrichtszwecke).
Die Schulordnungen der Grundschulen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes geändert werden, um dieses Verbot und eventuelle Ausnahmen einzuführen.
Weiterführende Schulen und andere Bildungseinrichtungen können, müssen aber nicht, ein ähnliches Verbot einführen, müssen jedoch innerhalb von 3 Monaten eine Entscheidung darüber treffen.
Schulische Erziehungs- und Präventionsprogramme müssen Risiken im Zusammenhang mit der Internetnutzung und der Prävention digitaler Süchte berücksichtigen.
Elternbeiräte und Schülervertretungen werden Stellungnahmen zu Satzungsänderungen bezüglich des Verbots abgeben, ihre Meinung ist jedoch nicht bindend.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1526
Startdatum: 2025-07-22