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Freiwillige ZUS-Beiträge für Unternehmer: Stufenweise Änderungen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (ZUS) für Unternehmer freiwillig wird. Die Änderungen werden schrittweise eingeführt, beginnend mit den kleinsten Unternehmen. Unternehmer haben die Wahl, ob sie weiterhin Beiträge an ZUS zahlen oder andere Formen der Absicherung suchen möchten.
Wichtige Punkte
ZUS-Beiträge (Rente, Invalidität, Krankheit, Unfall) für Unternehmer sollen freiwillig werden.
Die Änderung wird schrittweise eingeführt: zuerst für Kleinstunternehmer, dann für kleine und mittlere, und schließlich für alle.
Unternehmer, für die die Beitragspflicht entfällt, haben 3 Monate Zeit zu erklären, wenn sie die ZUS-Versicherung *nicht* fortsetzen möchten.
Wird diese Erklärung nicht fristgerecht abgegeben, bedeutet dies, dass der Unternehmer die ZUS-Beiträge *weiterhin* zahlen möchte, jedoch auf freiwilliger Basis.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Ziel ist es, die finanzielle Belastung für Unternehmen zu verringern und deren Entwicklung zu unterstützen.
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Status:
Zurückgezogen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_154
Startdatum: 2024-01-15