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Transparenz der Vermögen von Politikern und Managern staatlicher und kommunaler Unternehmen

Dieser Gesetzentwurf führt eine größere finanzielle Transparenz für Personen des öffentlichen Lebens ein. Er weitet die Pflicht zur Abgabe öffentlicher Vermögenserklärungen auf alle Vorstandsmitglieder von Unternehmen mit staatlicher oder kommunaler Beteiligung sowie dortige Gutverdiener aus. Höchste Staatsbeamte müssen ihre Einkünfte und Steuererklärungen der letzten 10 Jahre offenlegen.
Wichtige Punkte
Die Pflicht zur Abgabe öffentlicher Vermögenserklärungen wird alle Vorstandsmitglieder und Personen mit hohem Einkommen in Unternehmen mit Beteiligung des Staatsschatzes oder der Kommunalverwaltung umfassen.
Höchste Staatsbeamte (u.a. Präsident, Premierminister, Minister) müssen ihre Einkünfte der letzten 10 Jahre offenlegen und Kopien ihrer Steuererklärungen (PIT) beifügen.
Vermögenserklärungen werden mehr Details enthalten, u.a. über das getrennte Vermögen des Ehepartners (für höchste Beamte), aufgenommene Kredite über 10.000 PLN und gemachte Schenkungen.
Es wird eine Pflicht zur computergestützten Ausfüllung der Vermögenserklärungen eingeführt, um deren Lesbarkeit zu verbessern.
Personen, die neu unter die Regelungen fallen, haben 3 Monate Zeit, um von ihren Ämtern zurückzutreten oder Anteile zu verkaufen, wenn deren Besitz verboten ist.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_156
Startdatum: 2024-01-15