Änderungen im Pflanzenschutz: Digitalisierung, neue Kontrollen und sicherere Pflanzenschutzmittel
Der Gesetzentwurf führt wesentliche Änderungen für Landwirte, Importeure und Exporteure ein. Er digitalisiert viele Verfahren im Zusammenhang mit Pflanzensorten und Saatgut, was die Online-Abwicklung von Angelegenheiten erleichtert. Gleichzeitig verschärft er die Vorschriften für den Verkauf und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Begasung, verbietet deren Online-Verkauf und verpflichtet Verkäufer, Aufzeichnungen über Käufer zu führen, um die Sicherheit zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Verbot des Online-Verkaufs von Pflanzenschutzmitteln zur Begasung; Verkäufer müssen ein Käuferregister führen und personalisierte Rechnungen ausstellen.
Es wird ein elektronisches Register für Personen eingerichtet, die Bescheinigungen über den Abschluss von Schulungen oder die Berechtigung zum Erwerb von Pflanzenschutzmitteln erhalten haben.
Unternehmen, die Pflanzen exportieren, können den Status eines "vertrauenswürdigen Exporteurs" erhalten, was Kontrollen mit reduzierter Häufigkeit ermöglicht.
Anträge auf Eintragung von Sorten in das Register und auf Feldbesichtigung von Saatgut können über ein IKT-System eingereicht werden.
Es wurde die Möglichkeit eingeführt, Holzverpackungsmaterialien außerhalb der Grenzkontrollstelle, z. B. am Bestimmungsort, nach Zustimmung des Woiwodschaftsinspektors zu kontrollieren.
Die Höhe der Verwaltungsstrafen für Verstöße gegen Vorschriften wurde geändert, indem Spannen von 500 bis 10.000 PLN anstelle eines Festbetrags eingeführt wurden.
2025-10-09
Dafür
416
Dagegen
1
Enthaltung
23
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1561
Startdatum: 2025-07-25
Abstimmungsdatum: 2025-10-09
Sitzung Nr.: 42
Abstimmung Nr.: 17