Arbeitsrecht und Sozialfonds: Digitalisierung und Auszahlungsregeln.
Dieses Gesetz ermöglicht die elektronische Einreichung vieler Arbeitnehmeranträge und -erklärungen, was die Kommunikation mit Arbeitgebern vereinfacht. Es präzisiert auch die Fristen für die Auszahlung des Geldausgleichs für ungenutzten Urlaub nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zudem werden klare Regeln für die Abstimmung von Angelegenheiten des Sozialfonds mit Arbeitnehmervertretern eingeführt, wenn keine Gewerkschaften vorhanden sind.
Wichtige Punkte
Anträge und Erklärungen an den Arbeitgeber können nun elektronisch, nicht nur in Papierform, eingereicht werden.
Der Geldausgleich für ungenutzten Urlaub wird mit dem letzten Gehalt oder innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt.
Entscheidungen über den Sozialfonds in Unternehmen ohne Gewerkschaften werden mit von der Belegschaft gewählten Arbeitnehmervertretern abgestimmt.
2025-12-04
Dafür
234
Dagegen
175
Enthaltung
24
gavel
Status:
In Kraft getreten
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(hier erklärt).
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1601
Startdatum: 2025-08-04
Abstimmungsdatum: 2025-12-04
Sitzung Nr.: 46
Abstimmung Nr.: 31