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Obligatorischer Religions- oder Ethikunterricht in Schulen und Kindergärten

Dieser Gesetzentwurf führt obligatorischen Religions- oder Ethikunterricht im Umfang von zwei Wochenstunden für Schüler in Kindergärten und Schulen (außer Erwachsenenschulen) ein. Eltern oder volljährige Schüler müssen mindestens eines dieser Fächer wählen, und die Note wird in den Notendurchschnitt und die Versetzung eingerechnet. Die Änderungen sollen am 1. September 2025 in Kraft treten und zusätzliche Kosten für den Staatshaushalt für Ethiklehrerstellen verursachen.
Wichtige Punkte
Alle Kindergärten und Schulen (außer Erwachsenenschulen) müssen obligatorischen Religions- oder Ethikunterricht im Umfang von zwei Wochenstunden anbieten.
Schüler müssen mindestens eines dieser Fächer besuchen; die Wahl liegt bei den Eltern oder volljährigen Schülern und kann einmal jährlich geändert werden.
Die Note aus Religion oder Ethik wird im Schulzeugnis aufgeführt, in den Notendurchschnitt eingerechnet und bei der Versetzung in die nächste Klasse berücksichtigt.
Schulen dürfen Kreuze in den Räumlichkeiten anbringen und Gebete vor und nach dem Unterricht organisieren.
Es werden zusätzliche Staatsausgaben von etwa 141,7 Millionen PLN jährlich für die Aufstockung der Ethiklehrerstellen erwartet.
article Offizieller Text notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
54%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-09-26
Dafür 191
Dagegen 231
Enthaltung 4
gavel
Status:
In Bearbeitung
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1603
Startdatum: 2025-08-04
Abstimmungsdatum: 2025-09-26
Sitzung Nr.: 41
Abstimmung Nr.: 30