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Änderungen des Biozidproduktegesetzes: Anpassung an EU-Recht und neue Anforderungen.

Der Gesetzentwurf zielt auf die Umsetzung von EU-Recht ab, einschließlich der Umsetzung eines EuGH-Urteils zum Zugang zu Umweltinformationen. Die Novelle präzisiert Vorschriften zur Weitergabe von Registrierungsunterlagen, führt Änderungen bei Gebühren ein und modifiziert Kennzeichnungsanforderungen, indem Begriffe verboten werden, die Risikofreiheit suggerieren. Zudem wird die Gültigkeit von Genehmigungen im Kontext des EU-Programms zur Bewertung von Wirkstoffen geregelt.
Wichtige Punkte
Erleichterter Zugang zu Umweltinformationen in den Registrierungsunterlagen ohne Nachweis eines rechtlichen Interesses.
Verbot irreführender Begriffe auf Etiketten wie „risikoarm“, „ungiftig“ oder „harmlos“.
Einführung neuer Strafsanktionen, u. a. für das Nichtmelden von Änderungen der Genehmigungsbedingungen oder die Verwendung des Produkts entgegen dem Etikett.
Anpassung der Gültigkeitsdauer von Verkehrsgenehmigungen an die Dauer des EU-Wirkstoffbewertungsprogramms.
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55%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-09-26
Dafür 232
Dagegen 0
Enthaltung 191
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1604
Startdatum: 2025-08-04
Abstimmungsdatum: 2025-09-26
Sitzung Nr.: 41
Abstimmung Nr.: 37