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Schnellerer Informationsaustausch über Verbrechen im Ausland: Neue Regeln für Behörden

Der Gesetzentwurf setzt die EU-Richtlinie 2023/977 um und optimiert den Informationsaustausch zwischen polnischen berechtigten Stellen und Strafverfolgungsbehörden von EU-Staaten und anderen Ländern. Die neuen Vorschriften führen strikte Fristen für die Datenübermittlung ein und erweitern die Befugnisse der Kontaktstelle. Ziel ist die Umsetzung von EU-Recht und die Steigerung der Effizienz bei der Aufdeckung und Bekämpfung von Kriminalität.
Wichtige Punkte
Schnellere Reaktion auf Anfragen: Es wurden strikte Antwortfristen eingeführt, darunter 8 Stunden für dringende Anfragen bei direktem Datenzugriff.
Gestärkte Kontaktstelle: Die Kontaktstelle im Polizeihauptquartier wird rund um die Uhr (24/7) arbeiten und Zugang zu neuen Datenbanken erhalten, u.a. zum Waffenregistrierungssystem und zum Operativen Informationssystem.
Datenschutz und Verifizierung: Es wurde die Anforderung eingeführt, personenbezogene Daten vor der Übermittlung auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit zu überprüfen.
Austausch auf eigene Initiative: Die Kontaktstelle oder berechtigte Stellen können Informationen ohne Antrag übermitteln, wenn dies zur Ermittlung von Tätern oder zur Verhinderung einer Straftat beiträgt.
Berichterstattung an die EK: Der Hauptkommandant der Polizei wird der Europäischen Kommission jährlich Statistiken über den Informationsaustausch übermitteln.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
55%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-09-26
Dafür 231
Dagegen 1
Enthaltung 191
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1605
Startdatum: 2025-08-04
Abstimmungsdatum: 2025-09-26
Sitzung Nr.: 41
Abstimmung Nr.: 41