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Mehr Flexibilität bei der Verhängung von Strafen durch den Versicherungsgarantiefonds.

Das neue Gesetz führt Änderungen ein, die dem Versicherungsgarantiefonds (UFG) mehr Ermessen bei der Anwendung bestimmter Vorschriften und der Verhängung von Geldstrafen einräumen. Dies bedeutet, dass der UFG die Möglichkeit, nicht die Pflicht, haben wird, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, was für die Bürger vorteilhaft sein könnte. Die neuen Regeln gelten auch für bereits eingeleitete, aber noch nicht abgeschlossene Verfahren.
Wichtige Punkte
Der Versicherungsgarantiefonds erhält die Möglichkeit, nicht die Pflicht, bestimmte Vorschriften anzuwenden und Geldstrafen zu verhängen.
Neue, flexiblere Regeln gelten für Verfahren zur Verhängung von Geldstrafen, die bereits eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen sind.
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54%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-09-26
Dafür 230
Dagegen 195
Enthaltung 0
gavel
Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1607
Startdatum: 2025-08-04
Abstimmungsdatum: 2025-09-26
Sitzung Nr.: 41
Abstimmung Nr.: 83