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Neue Strafen für die Verbreitung brutaler Online-Inhalte

Dieser Gesetzentwurf führt neue Vorschriften zur Bekämpfung des sogenannten „Patostreamings“ ein. Personen, die online Aufnahmen verbreiten, die schwere Straftaten, Tiermisshandlungen oder erniedrigende Körperverletzungen darstellen, werden mit Gefängnis bestraft. Ziel ist es, die Gesellschaft, insbesondere Kinder, vor schädlichen Inhalten und der Verrohung des öffentlichen Lebens zu schützen.
Wichtige Punkte
Einführung von Gefängnisstrafen (von 3 Monaten bis zu 5 Jahren) für die Online-Verbreitung von Videos oder Audioaufnahmen, die schwere Straftaten darstellen, z.B. gegen Leben, Gesundheit, Freiheit oder unter Anwendung von Gewalt.
Strafen umfassen auch die Verbreitung von Aufnahmen von Tiermisshandlungen, Tiertötungen und erniedrigenden Körperverletzungen.
Höhere Strafen (von 6 Monaten bis zu 8 Jahren Gefängnis) drohen Personen, die solche Inhalte aus finanziellen oder persönlichen Gründen verbreiten.
Die Vorschriften sollen Kinder und Jugendliche vor schädlichen Inhalten schützen und der Verrohung im Internet entgegenwirken.
Es wird keine Strafe verhängt, wenn jemand solche Inhalte zur Verteidigung eines berechtigten öffentlichen oder privaten Interesses verbreitet, ohne selbst Täter der Handlung zu sein.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1613
Startdatum: 2025-08-04