Neue Unterkunftsregeln und finanzielle Zulagen für uniformierte Dienste
Der Gesetzentwurf führt ein einheitliches System zur Wohnungsunterstützung für Beamte u.a. der Polizei, des Grenzschutzes und der staatlichen Feuerwehr ein. Anstelle der bisherigen unterschiedlichen Regelungen können die Beamten eine von vier Hilfeformen wählen: Zuweisung einer Wohnung, eine vorübergehende Unterkunft, einen Platz im Internat oder eine neue, steuerfreie Geldleistung zur Deckung der Wohnkosten.
Wichtige Punkte
Beamte erhalten das Recht, die Form ihrer Wohnungsunterstützung zu wählen: Zuweisung einer Wohnung, vorübergehende Unterkunft, Internat oder eine neue Geldleistung.
Die neue Wohnungsbeihilfe ersetzt bisherige Hilfeformen (z.B. Äquivalenzbetrag für fehlenden Wohnraum), und ihre Höhe hängt vom Standort (Dienst- oder Wohnort) ab.
Eine feste monatliche Pendlerpauschale (140 PLN, 180 PLN oder 220 PLN) wird für Beamte eingeführt, die an einem anderen Ort als ihrem Dienstort wohnen.
Die neue Wohnungsbeihilfe und die Kosten für vorübergehende Unterkünfte (vom Staat getragen) werden von der Einkommensteuer befreit.
Beamte des Staatsschutzdienstes (SOP) erhalten neue Ansprüche: einen jährlichen Urlaubszuschuss und das Recht auf eine Reise auf Kosten des Dienstes (oder einen Pauschalbetrag für nicht genutzte Reisen) einmal im Jahr.
Die Regeln werden für Beamte der Polizei, des Grenzschutzes, der staatlichen Feuerwehr, ABW, AW, SKW, SWW und SOP vereinheitlicht.
Der Gesetzentwurf legt konkrete Ausgabengrenzen für die Umsetzung der Änderungen in den Haushalten der einzelnen Dienste für die Jahre 2025-2035 fest.
2025-09-12
Dafür
431
Dagegen
1
Enthaltung
0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1623
Startdatum: 2025-09-02
Abstimmungsdatum: 2025-09-12
Sitzung Nr.: 40
Abstimmung Nr.: 105