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Änderungen bei personenbezogenen Daten in der Kfz-Versicherung

Das Gesetz vereinfacht die Angabe personenbezogener Daten in Versicherungsdokumenten. Bei der Schadensmeldung oder beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung müssen Sie keine PESEL- oder REGON-Nummer mehr angeben, wenn Sie keine haben. Das reduziert den Papierkram für Fahrer und Fahrzeughalter.
Wichtige Punkte
Bei der Meldung eines Verkehrsunfalls müssen Sie keine PESEL- oder REGON-Nummer angeben, wenn Sie keine haben.
Sie müssen nur Ihren Namen (oder Firmennamen) und Ihre Wohn- oder Geschäftsadresse angeben.
Die Änderung betrifft die Daten der versicherten Person, des Fahrzeughalters und des Unfallbeteiligten.
Das Gesetz tritt 3 Monate nach seiner Verkündung in Kraft.
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57%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-11-07
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Dagegen 13
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gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o ubezpieczeniach obowiązkowych, Ubezpieczeniowym Funduszu Gwarancyjnym i Polskim Biurze Ubezpieczycieli Komunikacyjnych.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1628
Startdatum: 2025-09-05
Abstimmungsdatum: 2025-11-07
Abstimmung Nr.: 54