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Digitalisierung von Aufenthaltsanträgen und neue Visabestimmungen für Ausländer

Das Gesetz führt die Pflicht ein, Anträge auf befristete, unbefristete und Daueraufenthaltserlaubnisse-EU online über ein neues Fallbearbeitungsmodul (MOS) zu stellen. Es erweitert den Katalog der über Ausländer erhobenen Daten um Fingerabdrücke und Unterschriftsproben. Zudem erhält die Regierung neue Instrumente, um bei Sicherheits- oder Arbeitsmarktbedenken schnell wieder Visumpflichten für Bürger anderer Staaten einzuführen.
Wichtige Punkte
Anträge auf Aufenthaltstitel (befristet, unbefristet, Daueraufenthalt-EU) werden hauptsächlich online über das MOS-System gestellt, nicht mehr persönlich im Amt.
Von Ausländern, die einen Aufenthaltstitel beantragen, werden obligatorisch Fingerabdrücke und eine Unterschriftsprobe genommen.
Die Regierung erhält die Möglichkeit, für Bürger von Ländern, deren Einreise als Risiko für die Sicherheit oder den Arbeitsmarkt gilt, schnell wieder Visumpflichten einzuführen.
Ein neues europäisches Reisedokument wird eingeführt, um die Rückkehr ausreisepflichtiger Personen in ihr Herkunftsland zu erleichtern.
Der Umfang der von Ausländern erhobenen personenbezogenen Daten wurde vereinheitlicht und erweitert, u.a. um Adressen im Herkunftsland und Daten von Familienangehörigen.
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ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-10-17
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Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o cudzoziemcach oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1630
Startdatum: 2025-09-05
Abstimmungsdatum: 2025-10-17
Abstimmung Nr.: 44