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Änderungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes und der entsprechenden Verfahrensordnung

Der Sejm hat Änderungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes und der Strafprozessordnung für Ordnungswidrigkeiten verabschiedet. Die Änderungen betreffen das Strafmaß für die in Artikel 82 genannten Delikte, einschließlich des Ersatzes der Verwarnung durch eine Freiheitsbeschränkung. Zudem können im Bußgeldverfahren für Delikte nach Art. 82 und Kapitel XI Geldbußen bis zu 5.000 PLN und im Fall des Art. 9 § 1 bis zu 6.000 PLN verhängt werden.
Wichtige Punkte
Für Delikte nach Art. 82 des Ordnungswidrigkeitengesetzes entfällt die Verwarnung, wobei Arrest, Freiheitsbeschränkung oder Geldstrafe eingeführt oder beibehalten werden.
In Bußgeldverfahren für Delikte nach Art. 82 und Kapitel XI des Ordnungswidrigkeitengesetzes kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 PLN verhängt werden, im Fall des Art. 9 § 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes bis zu 6.000 PLN.
Das Gesetz tritt 14 Tage nach dem Tag der Verkündung in Kraft.
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ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-11-07
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy - Kodeks wykroczeń oraz ustawy - Kodeks postępowania w sprawach o wykroczenia.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1635
Startdatum: 2025-09-05
Abstimmungsdatum: 2025-11-07
Abstimmung Nr.: 50