Schnellere Landerwerbung für CPK und neue Entschädigungsregeln
Das Gesetz ändert die Vorschriften für den Zentralen Kommunikationshafen (CPK) und beschleunigt den Prozess des Landerwerbs für die Investition. Bürger, deren Grundstücke von den CPK-Plänen betroffen sind, können schneller eine Entschädigung, einschließlich einer Vorauszahlung, erhalten, gleichzeitig erhält die Zweckgesellschaft die Möglichkeit, die Grundstücke früher in Besitz zu nehmen. Die Änderungen zielen darauf ab, die Umsetzung des CPK-Projekts zu optimieren, können aber den Zeitpunkt und die Bedingungen für die Räumung der Grundstücke durch die derzeitigen Eigentümer beeinflussen.
Wichtige Punkte
Möglichkeit der sofortigen Vollstreckbarkeit von CPK-Standortentscheidungen, wodurch die Zweckgesellschaft Grundstücke schneller erwerben kann.
Einführung von Vorauszahlungen für Entschädigungen in Höhe von 85% des festgesetzten Betrags, zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung.
Verkürzung der Frist für die Ausstellung von Entschädigungsentscheidungen auf 30 Tage (oder 60 Tage bei sofortiger Vollstreckbarkeit).
Eigentümer, die ihr Grundstück umgehend (innerhalb von 30 Tagen) räumen, erhalten eine um 5% des Wertes erhöhte Entschädigung.
Die Frist für die Räumung des Grundstücks nach einer endgültigen Entscheidung beträgt mindestens 120 Tage; bei sofortiger Vollstreckbarkeit mindestens 120 Tage ab der Entschädigungsentscheidung.
Aussetzung oder Einstellung von Bebauungsplanverfahren in Gebieten, die von CPK-Begleitinvestitionsplänen betroffen sind, es sei denn, der Bevollmächtigte stimmt zu.
2025-09-24
Dafür
420
Dagegen
0
Enthaltung
0
gavel
Status:
In Kraft getreten
Erfassen Sie Ihre Position für das Audit.
Warum ist Ihre Stimme wichtig?
Sie schafft einen rohen, unwiderlegbaren Beweis. Der Bürgerwille liefert permanente Daten, um die Loyalität der Regierung gegenüber ihren Bürgern zu überprüfen
(hier erklärt).
Beginnen Sie jetzt mit der Aufzeichnung.
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1637
Startdatum: 2025-09-05
Abstimmungsdatum: 2025-09-24
Sitzung Nr.: 41
Abstimmung Nr.: 15