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PESEL-Nummer Pflicht für Patentanwälte und Anwärter

Dieses Gesetz führt die Pflicht für Patentanwälte und Anwärter ein, ihre PESEL-Nummer für offizielle Register anzugeben. Ziel ist die Standardisierung und Rationalisierung der Führung dieser Berufslisten durch das Patentamt. Die Änderungen betreffen ausschließlich Personen, die diesen Beruf ausüben oder anstreben.
Wichtige Punkte
Patentanwälte und Anwärter müssen ihre PESEL-Nummer für die vom Patentamt geführten Register angeben.
Das Patentamt wird eine elektronische Liste führen, die unter anderem die PESEL-Nummer dieser Personen enthält.
Die Änderungen sind administrativer Natur und betreffen ausschließlich den Berufsstand der Patentanwälte, ohne Auswirkungen auf das tägliche Leben der Bürger.
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100%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-10-17
Dafür 442
Dagegen 0
Enthaltung 0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1649
Startdatum: 2025-09-08
Abstimmungsdatum: 2025-10-17
Sitzung Nr.: 43
Abstimmung Nr.: 34