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Neue Regeln für Schülergenossenschaften in Schulen: Förderung des Unternehmertums bei Jugendlichen.

Das Gesetz führt klare Regeln für die Gründung und den Betrieb von Schülergenossenschaften in Schulen ein, um Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, Unternehmertum und Zusammenarbeit zu lernen. Diese Genossenschaften gelten nicht als kommerzielle Unternehmen; ihr Ziel ist Bildung und Kompetenzentwicklung, ohne Gewinn für die Schüler. Dadurch können Schüler praktische Erfahrungen in Management und Wirtschaft sammeln.
Wichtige Punkte
Schüler ab 13 Jahren können Genossenschaften in Schulen gründen (mind. 5 Mitglieder, elterliche Zustimmung für Minderjährige).
Genossenschaften werden Dienstleistungs-, Handels- oder Produktionsaktivitäten für die Schule und Schüler ausüben, aber nicht als gewinnorientierte Unternehmen behandelt.
Mitglieder erhalten keine Vergütung, und Gewinne werden für die satzungsgemäßen Zwecke der Genossenschaft oder Schule verwendet.
Die Beitrittsgebühr für eine Genossenschaft darf 10 PLN nicht überschreiten und ist nicht erstattungsfähig.
Der Schulleiter genehmigt die Gründung der Genossenschaft und ernennt einen Lehrer-Betreuer.
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Drucknummer: 10_1650
Startdatum: 2025-09-08