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Auflösung des COVID-19-Bekämpfungsfonds und Ordnung der Staatsfinanzen

Dieser Gesetzentwurf sieht die Auflösung des 2020 eingerichteten COVID-19-Bekämpfungsfonds vor. Dies bedeutet, dass die bisher aus diesem Fonds finanzierten Ausgaben und Aufgaben vom Staatshaushalt übernommen werden, um die Transparenz der öffentlichen Ausgaben und der Schuldenverwaltung zu erhöhen. Zudem entfällt die Möglichkeit, Spenden an diesen Fonds von der Einkommensteuer abzusetzen.
Wichtige Punkte
Der COVID-19-Bekämpfungsfonds wird aufgelöst, und seine Aufgaben und Ausgaben werden vom Staatshaushalt übernommen, um die Transparenz der öffentlichen Finanzen zu verbessern.
Die Möglichkeit, Spenden an den COVID-19-Fonds von der Einkommensteuer für natürliche und juristische Personen abzuziehen, wird abgeschafft.
Der Minister für öffentliche Finanzen wird zum Liquidator des Fonds ernannt, verantwortlich für dessen Schließung und die Übernahme der verbleibenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen zum Liquidator, die am 1. Oktober 2025 in Kraft treten.
article Offizieller Text notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
94%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-01-09
Dafür 20
Dagegen 415
Enthaltung 5
gavel
Status:
In Bearbeitung
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1652
Startdatum: 2025-09-08
Abstimmungsdatum: 2026-01-09
Sitzung Nr.: 49
Abstimmung Nr.: 36