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Verlängerung der Grenzbeschränkungen zu Belarus: Anträge auf internationalen Schutz

Die Sejm-Resolution verlängert den Zeitraum, in dem Anträge auf internationalen Schutz nicht direkt an der Staatsgrenze zur Republik Belarus gestellt werden können. Dies bedeutet, dass Personen, die versuchen, diese Grenze zu überqueren, dort weiterhin keinen formellen Asylantrag stellen können. Ziel ist es, die bestehenden Grundsätze für das Grenzmanagement aufrechtzuerhalten.
Wichtige Punkte
Die Beschränkung der Möglichkeit, Anträge auf internationalen Schutz an der Grenze zu Belarus zu stellen, wird verlängert.
Personen, die versuchen, die Grenze von Belarus aus zu überqueren, können weiterhin keinen Asylantrag direkt am Grenzübergang stellen.
Die Entscheidung zielt darauf ab, die bestehenden Grenzsicherheitsmaßnahmen an der Staatsgrenze aufrechtzuerhalten.
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2025-09-12
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Zusätzliche Informationen
Wniosek Rady Ministrów o wyrażenie przez Sejm Rzeczypospolitej Polskiej zgody na przedłużenie czasowego ograniczenia prawa do złożenia wniosku o udzielenie ochrony międzynarodowej na granicy państwowej z Republiką Białorusi.
Drucknummer: WNIOSEK 1674
Startdatum: 2025-09-09
Abstimmungsdatum: 2025-09-12
Abstimmung Nr.: 36