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Änderungen im Straßenverkehr: Helme, Geschwindigkeit, Führerschein ab 17

Das Gesetz führt eine Helmpflicht für Radfahrer und E-Scooter-Nutzer unter 16 Jahren sowie für Kinder unter 7 Jahren auf Fahrrädern ein. Es erhöht die zulässige Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften von 30 km/h auf 40 km/h für bestimmte Fahrzeuge und ermöglicht den Erwerb der Führerscheinklasse B ab 17 Jahren unter bestimmten Bedingungen. Neue Regeln verschärfen die Strafen für junge Fahrer in der Probezeit und führen eine praktische Gefahrentraining-Pflicht ein.
Wichtige Punkte
Helmpflicht für Radfahrer und E-Scooter-Nutzer unter 16 Jahren.
Kinder unter 7 Jahren auf Fahrrädern müssen einen Helm tragen, es sei denn, sie sitzen in einem Kindersitz oder haben Sicherheitsgurte.
Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf 40 km/h in geschlossenen Ortschaften für einige Fahrzeuge.
Führerschein Klasse B ab 17 Jahren möglich, jedoch mit Begleitperson für die ersten 6 Monate.
Neue, längere Probezeit (2-3 Jahre) für junge Fahrer mit strengeren Punktgrenzen und verpflichtendem praktischem Training.
Null-Promille-Grenze (0,0‰) für Fahrer in der Probezeit.
Neue Regeln für den Transport von Kindern in Fahrradanhängern und Verbot von Anhängern mit Verbrennungsmotor.
Bußgelder bis zu 100 PLN für Aufsichtspflichtige, die Minderjährige unter 16 Jahren ohne Helm fahren lassen.
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54%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-10-17
Dafür 241
Dagegen 28
Enthaltung 174
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gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy - Prawo o ruchu drogowym oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1677
Startdatum: 2025-09-09
Abstimmungsdatum: 2025-10-17
Abstimmung Nr.: 67