Heizkostenzuschuss und Verlängerung der Strompreisbremse
Das Gesetz führt einen Heizkostenzuschuss für Haushalte mit Fernwärme ein, um Heizkosten zu decken. Es regelt die Gewährung und Auszahlung dieser Unterstützung und verlängert die Mechanismen zur Begrenzung der Strompreise bis Ende 2025. Bürger können somit mit finanzieller Unterstützung bei Heizkosten und stabilen Strompreisen rechnen.
Wichtige Punkte
Einführung eines Heizkostenzuschusses für Haushalte mit Fernwärme, mit Einkommensgrenzen (3272,69 PLN für Einpersonenhaushalte, 2454,52 PLN pro Person für Mehrpersonenhaushalte).
Die Höhe des Zuschusses hängt vom Wärmepreis im Fernwärmesystem ab und wird zweimal ausgezahlt: für Juli-Dezember 2025 (500-1750 PLN) und für das gesamte Jahr 2026 (1000-3500 PLN).
Anträge für den Heizkostenzuschuss müssen beim Bürgermeister oder Stadtpräsidenten innerhalb festgelegter Fristen (November-Dezember 2025 und Juli-August 2026) eingereicht werden.
Der Heizkostenzuschuss wird nicht in die Einkommensberechnung für andere Leistungen wie Sozialhilfe oder ergänzende Leistungen für Personen mit eingeschränkter Selbstständigkeit einbezogen und ist pfändungsfrei.
Verlängerung der Höchstpreise für Strom für berechtigte Verbraucher bis zum 31. Dezember 2025, um weitere Erhöhungen der Stromrechnungen zu begrenzen.
Verlängerung des Schutzbeihilfenzuschlags bis zum 31. Dezember 2027, um Haushalten in schwieriger finanzieller Lage zusätzliche Unterstützung zu bieten.
2025-09-12
Dafür
410
Dagegen
1
Enthaltung
19
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1684
Startdatum: 2025-09-09
Abstimmungsdatum: 2025-09-12
Sitzung Nr.: 40
Abstimmung Nr.: 60