Überprüfung von Familienleistungen für Ausländer und Änderungen der Hilfe für die Ukraine
Das Gesetz führt neue Bedingungen für den Erhalt von Kindergeld (800+) und anderen Familienleistungen durch Ausländer ein und knüpft diese an eine Erwerbstätigkeit und die Erfüllung der Schulpflicht des Kindes. Gleichzeitig verlängert es den legalen Aufenthalt und den Zugang zu Leistungen für ukrainische Staatsbürger bis zum 4. März 2026, schränkt jedoch den Umfang der kostenlosen Gesundheitsversorgung ein und führt Änderungen bei der Gemeinschaftsunterbringung ein, einschließlich der Möglichkeit einer Kostenbeteiligung.
Wichtige Punkte
Ab dem 1. Juni 2026 werden das 800+-Kindergeld und andere Familienleistungen für Nicht-EU-Ausländer von der Erwerbstätigkeit und der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Polen oder dem Bestehen einer Krankenversicherung abhängig gemacht.
Die Auszahlung von Leistungen an Ausländer wird ausgesetzt, wenn Zweifel an ihrem Wohnsitz in Polen bestehen, und die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) erhält Zugang zu den Daten des Grenzschutzes über Grenzübertritte.
Voraussetzung für den Erhalt des 800+-Kindergeldes für ein ausländisches Kind ist die Erfüllung der polnischen Schulpflicht oder der Schulausbildung.
Der legale Aufenthalt ukrainischer Staatsbürger, die nach dem 24. Februar 2022 eingereist sind, wird bis zum 4. März 2026 verlängert.
Ab dem 1. November 2025 ändern sich die Regeln für die kostenlose Gemeinschaftsunterbringung für ukrainische Flüchtlinge – die meisten Personen können sie nur noch 120 Tage lang nutzen, ein längerer Aufenthalt ist nur für ausgewählte Gruppen (z. B. Senioren, Menschen mit Behinderungen) oder gegen eine anteilige Gebühr von 15 PLN pro Tag möglich.
Ab dem 1. Januar 2026 verlieren ukrainische Staatsbürger den Anspruch auf kostenlose Kurbehandlungen, Rehabilitation, Zahnbehandlungen, Arzneimittelprogramme und andere ausgewählte Gesundheitsleistungen, mit Ausnahme von Kindern unter 18 Jahren.
Nicht-EU-Ärzte und -Krankenschwestern erhalten die Möglichkeit, ihre Berufserlaubnis für die Dauer des Studiums an einer polnischen Schule zu verlängern, müssen jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Zustimmung des Gesundheitsministers einen Antrag stellen.
Bei der Vergabe der PESEL-Nummer und der Anmeldung des Wohnsitzes für Nicht-EU-Ausländer wird eine persönliche Vorsprache im Amt eingeführt, mit Ausnahme von in Polen geborenen Kindern.
2025-09-12
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie niektórych ustaw w celu weryfikacji prawa do świadczeń na rzecz rodziny dla cudzoziemców oraz o warunkach pomocy obywatelom Ukrainy w związku z konfliktem zbrojnym na terytorium tego państwa.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1685
Startdatum: 2025-09-09
Abstimmungsdatum: 2025-09-12
Abstimmung Nr.: 50