Neue Regeln für Leistungen und Aufenthalt für Ausländer und ukrainische Flüchtlinge
Das Gesetz führt neue Bedingungen für die Gewährung von Familienleistungen für Nicht-EU-Ausländer ein, die von der Berufstätigkeit oder Versicherung sowie der Schulpflicht des Kindes abhängen. Auch die Regeln für die Hilfe für ukrainische Staatsbürger ändern sich – der legale Aufenthalt wird bis zum 4. März 2026 verlängert, aber der Zugang zu kostenloser Unterkunft und Gesundheitsversorgung für Erwachsene wird eingeschränkt.
Wichtige Punkte
Leistungen für Ausländer (z.B. 800+) abhängig von Aktivität: Nicht-EU-Ausländer erhalten Kindergeld, wenn sie in Polen berufstätig oder versichert sind und ihre Kinder die Schulpflicht erfüllen.
Änderungen bei der Hilfe für Ukrainer: Der legale Aufenthalt wird bis zum 4. März 2026 verlängert, aber ab dem 1. November 2025 sind kostenlose Unterkunft und Verpflegung auf schutzbedürftige Gruppen beschränkt (z.B. Menschen mit Behinderungen, Senioren, Kinder).
Eingeschränkte Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge: Volljährige ukrainische Staatsbürger verlieren den Zugang zu einigen kostenlosen Leistungen, darunter Zahnbehandlungen, Rehabilitation und erstattungsfähige Medikamente (Kinder behalten volle Rechte).
Strengere Aufenthaltskontrolle: Die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) und der Grenzschutz werden Daten über Grenzübertritte austauschen, um zu überprüfen, ob Ausländer, die Leistungen beziehen, tatsächlich in Polen leben.
Persönliche Anwesenheitspflicht: Nicht-EU-Ausländer (mit Ausnahmen) müssen persönlich im Amt erscheinen, um eine PESEL-Nummer zu erhalten oder ihren Wohnsitz anzumelden.
2025-09-12
Dafür
227
Dagegen
194
Enthaltung
7
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1685
Startdatum: 2025-09-09
Abstimmungsdatum: 2025-09-12
Sitzung Nr.: 40
Abstimmung Nr.: 50