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Änderungen bei der Anerkennung von in Rumänien ausgebildeten Pflegekräften

Der Gesetzentwurf setzt eine EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen für in Rumänien ausgebildete Krankenschwestern für die allgemeine Pflege um. Die neuen Vorschriften erkennen Dokumente über den Abschluss spezieller Weiterbildungsprogramme als gleichwertig mit polnischen Diplomen an. Ziel der Regelung ist die Gewährleistung der Übereinstimmung von nationalem und EU-Recht sowie die Verbesserung der Verfügbarkeit von medizinischem Personal.
Wichtige Punkte
Anerkennung der Qualifikationen von in Rumänien ausgebildeten Pflegekräften, die ein spezielles Weiterbildungsprogramm absolviert haben.
Umsetzung der EU-Richtlinie (2024/505) zur Vermeidung von Geldstrafen und zur Erleichterung der beruflichen Mobilität.
Die Gültigkeit von Qualifikationen, die vor dem 3. März 2024 von den Pflegekammern anerkannt wurden, bleibt erhalten.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
96%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-10-09
Dafür 422
Dagegen 19
Enthaltung 0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1727
Startdatum: 2025-09-24
Abstimmungsdatum: 2025-10-09
Sitzung Nr.: 42
Abstimmung Nr.: 33