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Umsatzsteueränderungen für Warenimport: Neue Korrekturfristen

Dieses Gesetz führt neue Fristen für Unternehmen ein, um ihre Umsatzsteuererklärungen beim Import von Waren zu korrigieren, wenn die Steuer nicht vollständig beglichen wurde. Es soll den Prozess für Importeure, insbesondere solche mit besonderem Zollstatus, klären und standardisieren und ihnen spezifische Zeitrahmen zur Fehlerbehebung geben.
Wichtige Punkte
Unternehmen, die Waren importieren, haben neue Fristen zur Korrektur von Umsatzsteuererklärungen, wenn die Steuer nicht beglichen wurde.
Die Standardkorrekturfrist beträgt 4 Monate ab dem Monat, in dem die Steuerschuld entstanden ist.
Für Unternehmen mit dem Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) sind längere Korrekturfristen vorgesehen.
Die Änderungen gelten für Warenimporte, für die vereinfachte Anmeldungen nach dem 18. Juni 2025 eingereicht wurden.
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100%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-11-07
Dafür 442
Dagegen 0
Enthaltung 0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1728
Startdatum: 2025-09-24
Abstimmungsdatum: 2025-11-07
Sitzung Nr.: 44
Abstimmung Nr.: 56