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Änderungen bei der Versteuerung von Wareneinfuhren

Das Gesetz verlängert die Frist zur Korrektur von Umsatzsteuererklärungen für Unternehmen, die die Steuer auf importierte Waren nicht abgeführt haben. Für Unternehmer mit Zollvereinfachungen und Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist die Frist länger. Die neuen Regeln gelten für Importe, für die nach dem 18. Juni 2025 eine vereinfachte Anmeldung abgegeben wurde.
Wichtige Punkte
Unternehmen haben 4 Monate Zeit, um eine Umsatzsteuererklärung für unbezahlte Steuern auf importierte Waren zu korrigieren.
Unternehmer mit Zollvereinfachungen und Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten haben mehr Zeit für die Korrektur – bis einen Monat nach Ablauf der Frist für die ergänzende Anmeldung.
Die neuen Regeln gelten nur für Importe, für die nach dem 18. Juni 2025 eine vereinfachte Anmeldung abgegeben wurde.
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ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-11-07
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Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o podatku od towarów i usług.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1728
Startdatum: 2025-09-24
Abstimmungsdatum: 2025-11-07
Abstimmung Nr.: 56