arrow_back Trendthemen der Gesetzgebung
Teilen share

Neue Regeln für Steuerberater: Digitale Prüfungen, Roben vor Gericht und einfachere Dienstleistungen

Das Gesetz führt weitreichende Änderungen für Steuerberater und Berufsanwärter ein. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören das IT-System „e-Doradca“ für Prüfungen, die Pflicht zum Tragen einer Robe vor Gericht und Befreiungen vom schriftlichen Teil der Prüfung für Absolventen bestimmter Studiengänge.
Wichtige Punkte
Einführung des IT-Systems „e-Doradca“ für Anträge, Prüfungen und die Kommunikation mit der Prüfungskommission.
Pflicht für Steuerberater, ab dem 1. Januar 2027 bei Gerichtsverhandlungen eine offizielle Robe (Toga) zu tragen.
Befreiung vom schriftlichen Teil der Berufsprüfung für Absolventen von Hochschulen, die Kooperationsvereinbarungen geschlossen haben.
Erweiterung des Dienstleistungsspektrums um Unterstützung bei Informations- und Meldepflichten sowie die Vertretung von Mandanten vor Behörden.
Strengere Disziplinarregeln, einschließlich Geldstrafen und Löschung aus dem Register von Amts wegen bei Beitragsrückständen, die den Gegenwert von 12 Mitgliedsbeiträgen überschreiten.
Pflicht zur Aufbewahrung von Mandantenunterlagen für 10 Jahre, wobei die digitale Speicherung von Kopien zulässig ist.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
56%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-11-07
Dafür 247
Dagegen 177
Enthaltung 19
Vollständige Ergebnisse open_in_new
gavel
Status:
Gesetz geworden
Erfassen Sie Ihre Position für das Audit.
Warum ist Ihre Stimme wichtig?
Sie schafft einen rohen, unwiderlegbaren Beweis. Der Bürgerwille liefert permanente Daten, um die Loyalität der Regierung gegenüber ihren Bürgern zu überprüfen (hier erklärt). Beginnen Sie jetzt mit der Aufzeichnung.
Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o doradztwie podatkowym oraz ustawy - Prawo o postępowaniu przed sądami administracyjnymi.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 1729
Startdatum: 2025-09-24
Abstimmungsdatum: 2025-11-07
Abstimmung Nr.: 52