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Befreiung von Leistungen für freiwillige Feuerwehrleute von der Einkommensteuer

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Rettungsleistung für freiwillige Feuerwehrleute (OSP) von der Einkommensteuer befreit wird. Dadurch erhalten pensionierte OSP-Feuerwehrleute den vollen Betrag der Leistung ohne Abzüge, was eine Anerkennung ihres langjährigen, selbstlosen Dienstes darstellt. Die Änderung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Wichtige Punkte
Pensionierte OSP-Feuerwehrleute erhalten die Rettungsleistung in voller Höhe (derzeit 273 PLN pro Monat) ohne Steuerabzüge.
Die Steuerbefreiung soll den langjährigen Dienst der freiwilligen Feuerwehrleute vollständig würdigen und ihre finanzielle Lage verbessern.
Die Änderung vereinfacht das Steuersystem, indem administrative Pflichten für OSP-Einheiten und Steuerbehörden im Zusammenhang mit der Abrechnung dieser Leistung entfallen.
article Offizieller Text notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
53%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-01-09
Dafür 187
Dagegen 234
Enthaltung 22
gavel
Status:
In Bearbeitung
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1731
Startdatum: 2025-09-24
Abstimmungsdatum: 2026-01-09
Sitzung Nr.: 49
Abstimmung Nr.: 35