Änderungen bei der Körperschaftsteuer und Bankenabgabe für den Finanzsektor
Der Gesetzentwurf sieht eine vorübergehende und dauerhafte Erhöhung der Körperschaftsteuersätze (CIT) für Banken und genossenschaftliche Spar- und Kreditkassen vor. Gleichzeitig ist eine Senkung der Steuersätze für bestimmte Finanzinstitute ab 2027 vorgesehen.
Wichtige Punkte
Für Banken und Kreditgenossenschaften beträgt der CIT-Satz 30 % im Jahr 2026, 26 % im Jahr 2027 und schließlich 23 % ab 2028.
Kleine Steuerzahler im Bankensektor zahlen CIT zu folgenden Sätzen: 20 % im Jahr 2026, 16 % im Jahr 2027 und 13 % ab 2028.
Der Steuersatz für bestimmte Finanzinstitute wird 2027 auf 0,0329 % monatlich und ab 2028 auf 0,0293 % gesenkt.
Die Änderungen der CIT treten am 1. Januar 2026 in Kraft, die Änderungen der Bankenabgabe am 1. Januar 2027.
Für andere Steuerzahler (außerhalb des Bankensektors) bleibt der CIT-Satz von 9 % unverändert.
2025-10-17
Dafür
238
Dagegen
187
Enthaltung
18
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1752
Startdatum: 2025-10-02
Abstimmungsdatum: 2025-10-17
Sitzung Nr.: 43
Abstimmung Nr.: 47