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Längerer Aufenthalt für Staatsbürgerschaft: 3 auf 10 Jahre in Polen.

Neue Vorschriften verlängern die erforderliche ununterbrochene Aufenthaltsdauer in Polen von 3 auf 10 Jahre für Ausländer, die die polnische Staatsbürgerschaft beantragen. Dies soll eine bessere Integration fördern und den europäischen Standards entsprechen, könnte aber die Anzahl der Anträge und Polens Attraktivität für Migranten beeinflussen. Bereits begonnene Verfahren werden nach den alten Regeln bearbeitet.
Wichtige Punkte
Die erforderliche ununterbrochene Aufenthaltsdauer in Polen für Staatsbürgerschaftsanträge wird von 3 auf 10 Jahre verlängert.
Andere Bedingungen, wie stabiles Einkommen, rechtlicher Titel für Wohnraum und Polnischkenntnisse, bleiben unverändert.
Staatsbürgerschaftsverfahren, die vor Inkrafttreten des Gesetzes begonnen wurden, werden nach den bisherigen Regeln behandelt.
Das Gesetz soll 30 Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten.
Mögliche Einnahmeverluste des Staates aus Staatsbürgerschaftsgebühren, ausgeglichen durch Einsparungen bei Sozialleistungen.
Ziel ist eine bessere Integration von Ausländern in die polnische Gesellschaft und die Anpassung an EU-Standards.
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Drucknummer: 10_1759
Startdatum: 2025-10-07