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Studentenstatus nach Bachelorabschluss beibehalten: weniger Bürokratie, mehr Arbeitszeit.

Neue Vorschriften ermöglichen es Studierenden, die ihr Bachelor- oder Ingenieurstudium abgeschlossen haben, den Studentenstatus bis zum 31. Oktober desselben Jahres beizubehalten. Dadurch müssen sie sich in der Pause zwischen den Studien nicht bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) melden, was die Formalitäten vereinfacht und ihnen ermöglicht, sich ohne zusätzliche Belastungen auf Arbeit oder Weiterbildung zu konzentrieren.
Wichtige Punkte
Studierende nach Bachelor- oder Ingenieurabschluss behalten den Studentenstatus bis zum 31. Oktober, was die Kontinuität der Sozialversicherung gewährleistet (für Personen unter 26 Jahren).
Es entfällt die Notwendigkeit, sich während der Übergangszeit zwischen dem ersten und zweiten Studienabschnitt bei der ZUS anzumelden, was die Bürokratie reduziert.
Die Änderung soll Studierende ermutigen, ihre Diplomprüfungen früher abzulegen und ihnen ermöglichen, während der Sommerpause frei eine Arbeit aufzunehmen.
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Drucknummer: 10_1766
Startdatum: 2025-10-07