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Neue Regeln zur Preis- und Flächenberechnung in Bauträgerverträgen

Der Gesetzentwurf führt die Anforderung ein, dass in Bauträgerverträgen der Preis einer Wohnung oder eines Hauses als Produkt aus der Nutzfläche und dem Preis pro 1 m² festgelegt werden muss. Die Nutzfläche ist gemäß den in der Polnischen Norm enthaltenen Grundsätzen zu bestimmen. Die Änderungen zielen darauf ab, die Regeln zu vereinheitlichen und Käufer vor unklaren Messmethoden zu schützen.
Wichtige Punkte
Der Immobilienpreis muss als Produkt aus der Nutzfläche in m² und dem Preis pro 1 m² definiert werden.
Die Nutzfläche wird gemäß den Grundsätzen der Polnischen Norm für Flächen- und Rauminhalte bestimmt.
Das Gesetz tritt 14 Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft und gilt für ab diesem Zeitpunkt geschlossene Verträge.
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100%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-12-04
Dafür 431
Dagegen 0
Enthaltung 0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_1767
Startdatum: 2025-10-07
Abstimmungsdatum: 2025-12-04
Sitzung Nr.: 46
Abstimmung Nr.: 50